
Wer ab 2024 (Nichtwohngebäude) oder 2025 (Wohngebäude) baut, muss auf geeigneten Dachflächen Solaranlagen für Strom installieren.
Wer ab 2024 (Nichtwohngebäude) oder 2025 (Wohngebäude) baut, muss auf geeigneten Dachflächen Solaranlagen für Strom installieren.
Das gilt auch bei Bestandsgebäuden, wenn die Dächern ab 2026 erneuert werden oder schon ab Juli 2024, wenn das Gebäude der Kommune in NRW gehört.
Kleine Gebäude bis 50 mē, Behelfsbauten und fliegende Bauten sind ausgenommen.
Die Pflicht entfällt, wenn sie technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder gesetzlich verboten ist.
Alternativ kann auch Solarthermie oder eine Photovoltaikanlage auf anderen Außenflächen installiert werden.
Befreiungen sind bei Härtefällen möglich. Details regelt eine Verordnung.
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Die Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) schreitet weiter voran.
Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Förderlandschaft. Nach aktuellem Stand gelten die neuen Förderbedingungen voraussichtlich ab dem 21.07.2026.